Ultraschall in der Schwangerschaft ist heute etwas ganz Selbstverständliches. In den Richtlinien zur Mutterschaft sind drei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft vorgesehen. Alle drei Termine werden von den Krankenkassen kostenmäßig übernommen. Stellt der Arzt Komplikationen fest, gibt es weitere Ultraschalluntersuchungen.
Ultraschall Schwangerschaft:
Die erste Untersuchung in der neunten bis zwölften Woche soll folgende Ergebnisse und Erkenntnisse bringen:
- Regelmäßiger Herzschlag des Kindes
- Sitz des Fötus
- Aktivität, Vitalität des Kindes aufgrund der Bewegungen
- Entwicklungsstatus
- evtl. zu erwartende Mehrlingsgeburt
Ultraschall Schwanerschaft:
Die zweite Untersuchung in der 19. bis 23. Woche soll folgende Ergebnisse und Erkenntnisse bringen:
- Enwicklung des Körperumrisses des Babys
- Menge des Fruchtwassers
- evtl. zu erwartende Mehrlingsgeburt
- Herzaktionen und Bewegungen des Babys
- Struktur und Lage der Plazenta (Mutterkuchen)
Ultraschall Schwangerschaft:
Die dritte Untersuchung in der 29. bis 32. Woche soll folgende Ergebnisse und Erkenntnisse bringen:
- Herzschlag und Lebenszeichen des Babys
- mögliche Mehrlingsgeburg
- zeitgerechte Entwicklung
- Lage des Babys
- körperliche Weiterentwicklung und Körperumriss des Babys
- Menge des Fruchtwassers.
Ultraschall Schwangerschaft:
Es können aber der 36. Woche weitere Ultraschalluntersuchungen notwendig werden, falls eine ungünstige Lage befürchtet wird, wenn das Kind die Geburtsposition nicht von alleine einnimmt.
Er bringt auf jeden Fall wichtige Erkenntnisse, der Ultraschall in der Schwangerschaft.
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