Sterbehilfe Schweiz

Die Sterbehilfe Schweiz wird legalisiert. Zumindest wird der Kanton Zürich künftig die Sterbehilfe für Kranke und Demente mit der Sterbehilfeorganisation Exit gesetzlich regeln.
Die Sterbehilfe Schweiz wird 50 Paragrafen beinhalten. Diese Paragrafen enthalten exakte Beschreibungen, wie ein Suizid vonstatten gehen soll. Es ist eine Art Qualitätssicherung der organisierten Sterbehilfe. Mit diesen Regelungen sollen das Recht auf einen würdigen Tod und das Recht auf Selbstbestimmung gewährleistet werden.
Aus der Information geht nicht hervor, ob diese Regelung dann nur im Kanton Zürich gilt oder ob die Sterbehilfe Schweiz allgemein geregelt wird.

Die Verhandlungen für diese Regelungen laufen schon seit 2 Jahren. Jetzt ist die Vereinabrung unterschriftsreif. Die Vereinbarung regelt die Sterbehilfe bis ins Detail. So ist festgeschrieben, welches Mittel für die tödliche Dosis erlaubt wird, die Anzahl der Personen, die dem Suizid beiwohnen dürfen. Um Routine auszuschließen, darf ein Sterbebegleiter maximal 12 Suizide betreuen. Die Sterbehilfe darf maximal 500 CHF kosten.

Es muss natürlich eine Erklärung der sterbewilligen Person vorliegen, die bestätigt, dass sie Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchte. Offenbar wird nicht verlangt, dass der Betroffene eine Krankheit hat, die zum Tode führt.

Man darf gespannt sein, wie andere Länder darauf reagieren, auf die Sterbehilfe Schweiz.

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