Megadownload

Megadownload. Manchem stellen sich hier die Haare zu Berge, wenn er Megadownload liest und hört. Laut einem Zeitungsbericht verschickt der Internet-Anbieter Megadownload derzeit Rechnungen für ein Web-Abo. Die meisten Rechnungsempfänger haben keine Ahnung, weshalb sie diese Rechnung bekommen.

Die Verbraucherzentrale hat herausgefunden, warum Megadownload Rechnungen verschickt. Sehr oft hängt dies mit der Tauschbörse eMule zusammen.

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Wenn man auf der Startseite “eMule 0.48a downloaden” anklickt, damit man sich die nötige Software herunterladen kann, wird man zu Megadownload weitergeleitet.
Und jetzt aufpassen: Dort finden Sie eine Eingabemaske für Ihre persönlichen Daten und daneben – so klein, dass es kaum auffällt – steht der Hinweis, dass man hiermit ein Testabo eingeht, welches am Ende des Tages automatisch in ein 24-Monatsabo umgewandelt wird und welches 96 Euro kostet.

Dies ist von Megedownload eine neue Abzockmasche.
Schon im letzten Jahr konnte die Verbraucherzentrale einen Sieg für sich verbuchen bei zwei ähnlichen Fallen, nämlich bei p2p-heute und hausaufgaben-heute. Auch da waren versteckte Abos enthalten. Das Landgericht in Darmstadt hatte die Preisangaben für wettbewerbswidrig befunden. (9 O 257/07)

Was heißt das nun für Megadownload?
Die Verbraucherzentralen raten dazu, die Rechnung zurückzuweisen, da kein Vertrag zustande gekommen sei.
Nachfolgende Mahnungen einfach nicht beachten.

Achtung auch hier bei diesem Anbieter.

Deshalb: Finger weg und mehr Vorsicht bei Megadownload.

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5 Kommentare

  1. Mingle50
    geschrieben am 20. Juli 2008 um 09:34 Uhr | Permalink

    Man bekommt ebenfalls eine Rechnung im Zusammenhang mit dem Runterladen von ICQ. So ist es mir passiert. Deshalb auch da VORSICHT.

  2. danleh77
    geschrieben am 21. Juli 2008 um 09:04 Uhr | Permalink

    Ich habe ebenso eine Rechnung erhalten, weil ich angeblich ein Virusprogramm heruntergeladen haben soll. Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, hat mir ein Anwalt folgendes Schreiben aufgesetzt und seither habe ich auch nicht mehr gehört:
    Ein Vertrag ist nicht zustande gekommen. Unsere Mandantin hat sich im Internet lediglich erkundigt, welche versch. Download Angebote es gibt. Ein Vertragsabschluss mit Ihrem Unternehmen war zu keiner Zeit bebsichtigt. Schon gar nicht wollte sie Leistungen kostenpflichtig in Anspruch nehmen, die woanders umsonst erhältlich sind. Einen Gegenwert hat die von Ihnen vorgetäuschte Leistung nämlich nicht.Da unsere Mandantin also keine rechtsgeschäftliche Erklärung abgegeben hat, konnte auch kein Vertrag zustande kommen.
    Nur aus Gründen anwaltlicher Vorsorge müssen wir daher den Widerspruch eines evtuell geschlossenen Vertrages sowie die Anfechtung desselben wegen arglistiger Täuschung aussprechen.
    Eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung nach den Grundsätzen der Geschäfte im Fernabsatzhandel hat unsere Mandatin nicht erreicht, so dass Widerrufsfristen nicht zu laufen begonnen haben. Damit ist heute noch der Widerruf einer eventuell abgegebenen Vertragserklärung möglich.
    Auffgrund dieser arglistigen Täuschung über die Vertragsgestaltung und die angebotenen Inhalte erklären wir die Anfechtung der Vertrages nach § 123 BGB.
    Insgesamt also besteht kein Anspruch Ihrerseits.
    Wir sehen daher der Erklärung entgegen, unsere Mandantin nicht weiter in Anspruch nehmen zu wollen.
    Viel Erfolg!
    Daniela

  3. einfachich
    geschrieben am 2. Oktober 2008 um 05:30 Uhr | Permalink

    Es ist arglistige Täuschung gewesen und ich habe mich auch darüber informiert, sogar sehr genau. Nichts zahlen, nicht mal antworten. Es kann doch einfach nicht wahr sein, wenn man eine Freeware downloaden möchte, gleich ein Jahresabo zahlen zu müssen, ja geht´s noch?

    Das ist “Megaabzocke”

    Lieben Gruß

  4. frisser
    geschrieben am 14. Januar 2009 um 18:12 Uhr | Permalink

    Ich bekomme seit Dezember 08 solche hübsche Mahnungen. Nach abschicken eines Musertbriefes vom Verbraucherschutz reagiere ich auf Megadownload nicht mehr.
    ich bekomme aber immer noch Rechnungen. Lustig ist hierbei aber folgende Tatsache.
    Ich schreibe umgehend die Bank ( Vorstand oder Vorsitzenden) an, welche in der Rechnung angegeben ist und verweise diese auf die Internetforen. Ich frage an, inwieweit sich die Geschäftsethik einer Bank mit einem solchen Unternehmen vereinbaren lässt.
    Jetzt hab ich doch tatsächlich eine neue Bank in der aktuellen Mahnung entdeckt ( auch an die habe ich geschreiben).
    zuerats war es die Sparkasse Osnarbrück. Die hat anscheinend reagiert und jetzt ist es die Sparkasse Herford. Mal schauen was passiert.
    Also : schreibt auch den in der Rechnung angebenen Banken und teilt in den Foren mit welche Banken das sind und das ihr diese bzgl. megadownload angefragt habt.

    UND NICHT BEZAHLEN!!!!!!!!

    Gruß Frisser

  5. kerstin
    geschrieben am 17. Februar 2009 um 21:11 Uhr | Permalink

    Herford hat das Konto gelöscht . Jetzt ist es Sparkasse Hannover

    Gruß Kerstin

2 Trackbacks

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    [...] Mahnungen einschüchtern lassen, da solche Firmen meist nicht vor Gericht gehen. Vorsicht auch hier. Dieser Artikel ist fast ein Jahr alt, aber es hat sich nichts geändert. Die Leute werden [...]

  2. von Das interessiert mich » Online Abonnement am 15. April 2009 um 08:30 Uhr

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