Himmelslaternen

Himmelslaternen sind wunderschön, aber rechtlich in einer sogenannten Grauzone. In Baden-Württemberg z.B. ist das Starten von Himmelslaternen nur noch nach einer Genehmigung erlaubt – nur das weiß eigentlich niemand -. Warum braucht man eine Genehmigung: Die Himmelslaternen können Brände verursachen, den Flugverkehr gefährden und Anwohner narren, weil diese glauben UFOs zu sehen. Das ist zumindest die Begründung des Regierungspräsidiums Freiburg.
Keinerlei Genehmigungen für Himmelslaternen gibt es in Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen.

 

Irgendwo ist es verständlich, denn sobald die Laternen gestartet wurden, hat man keinen Einfluss mehr darauf. Sie sind nicht mehr steuerbar und das Brandrisiko ist immens, wenn die Laternen nicht erlöschen beim Niedergang auf die Erde.
Laut Müller-Bremberger vom Regierungspräsidium Freiburg gabe es viele tausend Euro Sachschäden durch die Himmelslaternen. So wurde z.B. ein frisch geteertes Dach eines Betriebsgebäudes beschädigt. Auch gab es in anderen Bundesländern schwere Brände, bei denen Häuser zerstört wurden.
Auch aus versicherungsrechtlicher Sicht, sind die hübschen Flugobjekte ein Risiko. Es ist nämlich nicht sicher, dass Versicherungen solche Schäden bezahlen. Es gibt einen Passus, in dem steht, dass Flugkörper, die mit Treibmitteln in die Luft gehen, nicht mitversichert sind in der Haftpflicht.
Weniger romantisch aber dafür sicherer ist es, sie an die Leine – Schnur – zu nehmen und sie nicht wegfliegen zu lassen, die Himmelslaternen.

Incoming search terms:

 

Einen Kommentar schreiben

Du musst angemeldet sein, um kommentieren zu können.