Mindestumsatz heißt, dass ein Kunde einen festgelegten Umsatz in jedem Monat erreichen muss, dies meist durch Gesprächsminuten. Auch wenn nicht genug Gesprächseinheiten verbraucht worden sind, ist trotzdem der vereinbarte Mindestumsatz zu bezahlen. Der Kunde muss diesen Mindestbetrag, neben der auch fälligen Grundgebühr, als Mindestumsatz an seinen Anbieter entsprechend seinem Vertrag zahlen.
Dabei ist eine Übertragung der Gesprächsminuten aus dem nicht verbrauchten Mindestumsatz in den nächsten Verrechnungszeitraum nicht möglich. Eine weitere Vereinbarung im Mobilfunkbereich ist, dass der Mindestumsatz nur mit reiner Gesprächszeit erreicht werden muss. Das Versenden von SMS und ähnliche Dienste zählen ebenfalls nicht zum Mindestumsatz, sondern werden extra berechnet.
Es erfolgt bei diesen Verträgen mit fest gelegtem monatlichen Mindestumsatz nur eine Verlagerung der Festkosten der Grundgebühr auf den Mindestumsatz. Was zuletzt für den Kunden als ein günstigerer monatlicher Gesamtpreis erscheinen soll.
Eine besondere Art der Mobilfunkverträge mit Mindestumsatz stellen die Verträge dar, die eine bestimmte Zahl von Minuten zum Festbetrag anbieten. Solche Vertragsformen nennt man auch Minutentarif. Hier verfallen ebenfalls am Monatsende die nicht genutzten Minuten, wie bei einem Handyvertrag mit Mindestumsatz. In Minutentarif werden die gekauften Minute nur für Standardgespräche abgerechnet, Sonderdienste, SMS oder Sonder-Rufnummern werden getrennt berechnet.
Diese Handytarife, die irgend eine Form von Mindestumsatz enthalten, sind nur für diejenigen von Interesse, die Ihr persönliches Telefonierverhalten gut schätzen können. Vor allen Dingen praktisch monatlich zumindest etwa die gleiche Zeit mit Telefongesprächen im Mobilfunknetz verbringt. Denn auch Überschreitungen des Mindestumsatzes oder eben der gekauften Minuten in einem Minutentarif, werden meist mit möglichst hohen Handy-Tarifen für jede weitere Takteinheit angerechnet.
Sind eine monatliche Grundgebühr und eine Berechnung nach Takteinheiten für Gespräche im Handyvertrag vereinbart, so handelt es sich generell nicht um einen Mobilfunkvertrag mit Mindestumsatz. Dementsprechend wird bei diesen Verträgen generell jede gebrauchte Minute oder Sekunde, je nach Abrechnungstakt, einzeln zum vorgegebenen Tarif verrechnet. Wenn monatlich keine Gespräche geführt werden, so erscheint auf der Berechnung eines derartigen Vertrages nur die monatliche Grundgebühr. Jede einzelne gesprochene Minute kostet bei einem derartigen Mobilfunkvertrag immer das Gleiche, egal wie viel im Monat telefoniert wird.
Unter Zugrundelegung dieser Fakten sind zuletzt auch alle Prepaidkarten generell Handyverträge ohne Grundgebühr und Mindestumsatz. Wenn Sie Ihr Prepaidkonto bei einem Prepaidtarif Auffüllen, legen Sie auch einen Umsatz fest, gegensätzlich zu Mindestumsatz oder Minuten-Tarif bleibt es aber Ihnen überlassen, in welcher Zeit Sie dieses Prepaidkonto verbrauchen. Diese gezahlten Prepaidkonto können also frei genutzt werden, der Zeitraum dieser Nutzung spielt keine Rolle. Dieses Prepaidkonto bleibt erhalten, selbst wenn monatelang das Handy gar nicht genutzt wird. Somit ist die Nutzung des Mobiltelefons vollkommen beliebig möglich und es fallen auch sonst keinerlei monatliche Kosten, wie z.B. eine Grundgebühr an.
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