Bahn Fahrpreise können Sie teilweise zurückerhalten, wenn bestimmte Ereignisse stattfinden. Es gibt ab Ende Juli 2009 eine ganz neue Regelung, wann man Bahn Fahrpreise zurückerstattet bekommt.
Wenn z.B. ein Zug 1 Stunde verspätet ist, erhält der Kunde 25 % der Bahn Fahrpreise zurückerstattet, bei 2 stündiger Verspätung sind es 50 %. Wird sogar eine Übernachtung notwendig, muss die Bahngesellschaft ein Hotelzimmer bezahlen.
Ab 29. Juli 2009 gibt es für Reisende in jedem Bahnhof einheitliche Formulare, mit denen man seine Rechte auf Erstattung der Bahn Fahrpreise geltend machen kann.
Wenn einem die Rückerstattung nichts hilft und man auf keinen Fall die 1-stündige Verspätung akzeptieren will, kann man von der Reise auch ganz zurücktreten und erhalt dann den kompletten Fahrpreis erstattet.
Die neuen Regelungen, die ab Ende Juli gelten, haben auch Gültigkeit für Fahrkarten, die schon vorher gekauft wurden. Sie dürfen aber nur für Fahren ab dem 29. Juli gelten.
Was ist nun, wenn man sich nicht einigen kann, wenn die Bahn die Fahrpreise nicht zurückerstatten will. Im Einzelfall müssen dann wahrscheinlich bundesweit arbeitende Schlichtungsstellen vermitteln. Diese Schlichtungsstellen werden aber erst ab Dezember 2009 eingerichtet. Ansonsten ist es so, dass Beschwerden innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden müssen.
Bei den vielen Bahnverspätungen muss die Bahn bestimmt ganz schön tief in die Tasche greifen, weil sie sicher häufig die Bahn Fahrpreise zurückerstatten muss.
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