Abgeltungssteuer Kapitalerträge ist derzeit ein heißes Thema, rückt doch das Zeitalter der Abgeltungssteuer immer näher. Laut einer Umfrage weiß nur ein Fünftel aller befragten Menschen Bescheid über diese Neuerung. Das bedeutet, dass ca. 43 % noch relativ ahnungslos sind.
Viele wollen sich aber informieren, das zeigen die Fragen an die Suchmaschinen: da möchten die Leute “Abgeltungssteuer sparen“, “Abgelungssteuer vermeiden” oder möchten Zusammenhänge wissen zwischen “Abgeltungssteuer Lebensversicherung” und “Abgeltungssteuer Immobilien“.
Eine große Anzahl der Sucher ist interessiert an “Abgeltungssteuer Kapitalerträge“. Es geht ja auch wirklich an unseren Geldbeutel. Ich habe nun selbst nochmal recherchiert und versuche ein wenig Klarheit in das Thema Abgeltungssteuer Kapitalerträge zu bringen.
Grundsätzlich ist es so, dass Jeder ab 2009 mit Kapitaleinnahmen über dem Freibetrag von 801 Euro 25 % auf die Kapitalerträge abgezogen werden. Dazu kommt dann noch der Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer gilt ausnahmslos für Zinsen, Kursgewinne und Dividenden.
Nichts ändert sich bei vermieteten Immobilien, wenn die Haltedauer unter 10 Jahren liegt, bei der Riester/Rürup-Rente und auch nicht bei der privaten Rentenversicherung.
Abgeltungssteuer Kapitalerträge:
Aktien: ab 2009 auf Kursgewinne und Dividenen.
Abgeltungssteuer Kapitalerträge:
Investmentfonds: ab 2009 auf Kursgewinne und ordentliche Erträge
Abgeltungssteuer Kapitalerträge:
Tages- oder Festgeld: ab 2009 auf Zinsen
Abgeltungssteuer Kapitalerträge:
Kapitallebensversicherung: ab 2009 auf die Hälfte der Erträge.
Es ist tatsächlich wichtig, sich zu überlegen, wie man Geld anlegt, denn sie macht ja keinen Spaß die Abgeltungssteuer Kapitalerträge.

